Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Verkaufs-und Zahlungsbedingungen
SOLANGE UND SOWEIT KEINE FORMELLEN SCHRIFTLICHEN ABWEICHUNGEN im Kaufvertrag selbst vereinbart wurden, gelten nachfolgende Verkaufs- und Zahlungsbedingungen uneingeschränkt.
1. Die aktuellen Bedingungen gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen mit der NV BRAEM (einschließlich BRAEM FRANCE, Niederlassung der NV BRAEM in Frankreich) und der NV TSE TRUCK SERVICE EUROPE. Jeder Kauf oder Auftrag zur Durchführung von Arbeiten schließt das Einverständnis des Kunden mit den aktuellen Bedingungen ein.
2. Jede Bestellung oder Auftragsbestätigung des Kunden verpflichtet diesen unwiderruflich. Die Durchführung von Arbeiten nach erfolgtem Kostenvoranschlag bzw. Angebot (beide auch in nicht unterzeichneter Form) schließt das Einverständnis des Kunden zu diesem Kostenvoranschlag ein. Die Durchführung der Arbeiten ohne vorherigen Kostenvoranschlag schließt das Einverständnis des Kunden zu einem Auftrag zum Pauschalpreis ein. Die Person oder das Unternehmen, die bzw. das die Bestellung aufgibt bzw. den Auftrag erteilt, wird als der Auftraggeber betrachtet und bürgt für die Begleichung der Rechnung, selbst wenn diese an eine dritte Partei zu richten ist.
3. Sofern es hinsichtlich des Zustandes des Kunden zu einer Änderung kommt, wie etwa (angemeldeter) Konkurs, gerichtliche Reorganisation oder Liquidation, Handlungsunfähigkeit, Tod oder Ablehnung eines akzeptierten Wechsels (auch wenn er von einem Dritten gezogen wird), so sind wir berechtigt, die Bestellung(en) aufzuschieben oder zu stornieren, sofern nicht innerhalb der acht Tage nach der Aufforderung die ausreichenden Sicherheiten für die Bezahlung aller offenen Posten einschließlich Wechsel und des Betrags der Bestellung(en) vorgelegt werden können. Gleiches gilt bei signifikanter Verzögerung der Zahlung geschuldeter Beträge bzgl. anderer Verträge.
4. Liefer- und Durchführungsfristen werden lediglich näherungsweise angegeben. Verzögerungen berechtigen keinesfalls zum Auflösen des Vertrags, zur Minderung des Kaufpreises oder zu einer Entschädigung welcher Art auch immer. Im Falle von Produktions- oder Lieferproblemen bzw. sonstiger Fälle von höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, Liefer- und Durchführungsfristen zu verlängern und den Vertrag aufzulösen und die eventuell geleistete Vorauszahlung zu erstatten, ohne Recht auf Schadenersatz für den Kunden.
5. Wenn der Kunde eine Bestellung storniert bzw. es unterlässt, gekaufte Güter und Fahrzeuge abzunehmen und innerhalb von acht Tagen nach dem Versand einer Inverzugsetzung zu bezahlen, so steht es uns frei, entweder die zwangsweise Erfüllung des Vertrages zu fordern oder den Vertrag zu Lasten des Kunden als aufgelöst zu betrachten. In letzterem Fall schuldet der Kunde Schadenersatz in Höhe von wenigstens 25 % des Verkaufspreises, und zwar insoweit, als der Kunde im Falle von nicht vorrätigen Gütern und Fahrzeugen, die speziell für den Kunden bestellt worden sind und im Falle von vorrätigen Gütern und Fahrzeugen, deren Wert seit der Bestellung / dem Verkauf abgenommen hat, zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Sollte dem Kunden zusätzlich Zahlungsaufschub gewährt werden, werden hierfür in jedem Fall Verzugszinsen in Höhe von 10% geschuldet. Für verkaufte, jedoch nicht abgenommene Fahrzeuge (selbst wenn der Kaufpreis bereits bezahlt ist) hat der Kunde außerdem Standgelder in Höhe von 25 EUR pro Tag zu zahlen, die acht Tage nach dem Versand der Inverzugsetzung anfallen. Gelieferte Güter werden nicht zurückgenommen.
6. Verkaufte Güter und Fahrzeuge bleiben, soweit nicht anderweitig vereinbart, bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, einschließlich der eventuellen Kosten für Verpackung und Versand. Beim Ratenverkauf gelten vorrangig die Bedingungen des Finanzierungsvertrags. Dem Kunden ist es untersagt, die verkauften Güter zu verkaufen, zu vermieten, zu verpfänden, sie mit irgendeinem persönlichen Recht zu belasten, immobil zu machen oder zu verarbeiten, solange sie nicht vollständig bezahlt sind. Der Kunde haftet nach wie vor für alle Risiken hinsichtlich der gelieferten Produkte, und zwar bis zu dem Augenblick der vollständigen Bezahlung. Falls der Kunde innerhalb der acht Tage nach Versand einer Inverzugsetzung bei der Begleichung des vollständigen Kaufpreises in Verzug bleibt, können wir uns dafür entscheiden, die gelieferten Güter zurückzunehmen, wodurch der ursprüngliche Kaufvertrag von Rechts wegen aufgelöst ist und der Kunde zugleich gemäß Artikel 6 schadenersatzpflichtig wird.
7. Falls beim Verkauf eines Fahrzeugs die Übernahme eines anderen Fahrzeugs vorgesehen ist, so muss dieses vom Kunden spätestens im Augenblick der Lieferung des gekauften Fahrzeugs geliefert werden, und zwar im normalen Gebrauchszustand und im gleichen Zustand wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie einschließlich aller Schlüssel und Fahrzeugunterlagen. Ist dies nicht der Fall, können wir die Übernahme verweigern, ohne dass dies die Transaktion des verkauften Fahrzeugs beeinflusst.
8. Die verkauften Güter und Fahrzeuge werden in dem Augenblick als geliefert und vom Kunden als angenommen betrachtet, in dem sie unseren Betrieb verlassen. Der Transport erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden, der berechtigt ist, bei deren Verlassen unseres Betriebs anwesend zu sein, sofern er dies vorab rechtzeitig angegeben hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Güter und Fahrzeuge bei der Lieferung zu prüfen. Jede Nichtübereinstimmung sowie alle sichtbaren Mängel sind uns unverzüglich schriftlich beim Verlassen unseres Betriebs mitzuteilen oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung beim Kunden, falls die Lieferung rechtlich erst dort erfolgt. Im Falle eines Verkaufs von Gebrauchtware werden die Güter oder Fahrzeuge in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden und vom Kunden wird erwartet, dass er diese vor Abschluss des Vertrages vor Ort geprüft hat. In diesem Fall haften wir nicht für verborgene Mängel. In jedem Fall beschränkt sich unsere eventuelle Haftung für gelieferte Güter und durchgeführte Arbeiten auf deren Preis und wir haften niemals für Folgeschäden wie u. a. Nutzungsausfall, Pannenkosten, Produktionsverluste oder Schadensfälle. Wenn der Kunde die Meinung vertritt, unsere Haftung sei gegeben, so hat er uns vor Einschaltung der Pannenhilfe und Reparatur zu benachrichtigen.
9. Falls Garantieleistungen gewährt werden, umfassen diese lediglich den Austausch defekter Teile. Arbeitsstunden und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden, der darüber hinaus keinen Schadenersatz fordern kann. Die Garantieleistung ist auf den vereinbarten Zeitraum beschränkt und verfällt bei unsachgemäßer Verwendung bzw. bei Reparaturen oder Arbeiten daran seitens des Kunden oder Dritten. Wir haften keinesfalls für Folgeschäden wie u. a. Nutzungsausfall, Pannenkosten, Produktionsverluste oder Schadensfälle.
10. Rückgaben von Schrott, Verpackungsmaterial, neuen Ersatzteilen, beschädigten erhaltenen Produkten, Reparaturen sowie Garantiefällen werden nur dann in Bearbeitung genommen, wenn ein Rücksendeetikett vollständig ausgefüllt und bestätigt wird. Bei Garantieanfragen ist darüber hinaus auch ein Online-Garantieformular zu auszufüllen. Unterlagen und Richtlinien finden Sie unter https://www.braem.com/de/garantie-und-ruckgabe.
11. Unsere dem Kunden zur Verfügung gestellten Mitarbeiter zum Zweck einer Schulung bzw. Feineinstellung oder Reparatur von Fahrzeugen außerhalb unseres Betriebs werden so angesehen, als ob sie beim Kunden angestellt wären, der somit voll verantwortlich für mögliche Unfälle und verursachte Schäden ist, sei es bei Dritten oder an Fahrzeugen sowie beim entsprechenden Mitarbeiter selbst. Der Kunde kann dem betroffenen Mitarbeiter aus diesem Grund etwaige gefährliche Handlungen auch verbieten.
12. Wenn uns der Kunde Fahrzeuge zur Reparatur oder Inspektion anvertraut, verfügen wir bzgl. dieser Fahrzeuge über ein Zurückbehaltungsrecht, und zwar bis zum Zeitpunkt der Zahlung aller fälligen oder bar zahlbaren an den Kunden gerichteten Reparatur- und Inspektionsrechnungen. Der Kunde akzeptiert, dass sich dieses Zurückbehaltungsrecht auch auf Rechnungen erstreckt, die sich auf andere Fahrzeuge als dasjenige beziehen, zu dessen Zweck das Zurückbehaltungsrecht aktuell ausgeübt wird.
13. Unsere Rechnungen sind in bar und ohne Abzug zahlbar am Sitz unseres Unternehmens in Kortemark, vorbehaltlich eines abweichenden Fälligkeitsdatums oder schriftlicher Vereinbarungen. Eine eventuelle Herausgabe von Wechseln auf den Käufer gilt lediglich als Abweichung für das Fälligkeitsdatum mit der Hauptsumme per Wechsel, sie hat auch keine Schuldumwandlung zur Folge und ebenfalls keine Abweichung vom Zahlungsort. Die Annahme eines Wechsels wird nicht als Zahlung angesehen, bevor sie nicht zum Fälligkeitstermin erfolgt ist. Bei ausbleibender rechtzeitiger Zahlung schuldet der Kunde (sowohl Unternehmen als auch Endverbraucher), ohne dass hierfür eine Mahnung vorgeschrieben ist, ab dem Rechnungsdatum Verzugszinsen in Höhe von 10% sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der Hauptsumme. Im Falle der nicht rechtzeitigen Bezahlung einer Rechnung werden sämtliche Rechnungen (auch noch nicht fällige Rechnungen) unverzüglich einforderbar und sind wir berechtigt, sämtliche laufenden Verträge zu kündigen. Ungeachtet jeglicher Pfändung, Übertragung von Forderungen, Konkurs, Liquidation, gerichtlicher Reorganisation oder (sonstiger Arten von) Gläubigerkonkurrenz werden wir in der Lage sein, zur Aufrechnung überzugehen und die direkte Forderung des Subunternehmers gegenüber den Auftraggebern des Kunden stellen. Alle Reklamationen zu Rechnungen sind spätestens acht Tage nach deren Versand hinreichend begründet und per Einschreiben einzureichen.
14. Bestimmungen gegen Geldwäsche: Wir gehen davon aus, dass sämtlichen Zahlungen effektive Käufe oder Leistungen gegenüberstehen. Falls dies nicht der Fall ist, können wir dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Teilzahlungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Identität des Zahlenden anzufragen.
15. Der Vertrag zwischen den Parteien unterliegt belgischem Recht und im Falle von Streitsachen sind, auch mit BRAEM FRANCE, ausschließlich belgische Gerichte zuständig, nämlich die Gerichte des Bezirks, in dem unser Unternehmenssitz in Kortemark angesiedelt ist. Die eventuelle Nichtigkeit einer der Bestimmungen dieser Bedingungen hat keinesfalls die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.